Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigschutzsystemen
(nach DGUV Information 208-032)
(nach DGUV Information 208-032)
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Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigschutzsystemen“.
Die Teilnehmer haben umfassendes Wissen über den Einsatz und die Prüfung verschiedener Leitersysteme und sind in der Lage, wiederkehrend den ordnungsgemäßen Zustand von ortsfesten Steigleitern mit und ohne Steigschutz zu prüfen. Sie sind in der Lage, das Prüfbuch eigenständig zu führen und Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen.
“Vor jedem Besteigen ist die Steigleiter vom unterwiesenen Benutzenden durch Sichtprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen von Steigleitern richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers. Es empfiehlt sich die jährliche Prüfung; je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese Frist verlängert (z. B. in trockener Umgebung) bzw. verkürzt (z. B. in aggressiver Umgebung) werden.
Die Prüfungen von ortsfesten Steigleitern sind von einer sachkundigen Person durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.
Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steigleitern hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV Regeln, DIN-Normen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Steigleitern beurteilen kann.”
>> Auszug aus DGUV Information 208-032
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