Übersicht der PSAgA Schulungen im SIZ Berlin
Für Personen, die auf Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereichen arbeiten, gelten Vorschriften zur Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (kurz: PSAgA).
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat grundsätzlich eine Unterweisung der Mitarbeiter*innen zu erfolgen, um die sachgemäße Anwendung der PSAgA zu gewährleisten und zur Vermeidung von Unfällen. Die DGUV Regel 112-198 (“Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz”) und DGUV Regel 112-199 (“Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen”) machen in diesem Zusammenhang konkrete Vorgaben.