Häufig gestellte Fragen zu SIZ Schulungen und Industriekletterer Ausbildung

Stand August 2025

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an einem Kurs für Höhenarbeiten teilzunehmen?

Generell gelten für die Teilnahme an unseren Schulungen für Arbeiten in der Höhe (z. B. PSAgA oder Seilzugangstechnik) folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Gesundheitliche Eignung: eine aktuelle arbeitsmedizinische Untersuchung (G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“) ist vorgeschrieben.
  • Körperliche Fitness: normale körperliche Belastbarkeit, keine Einschränkungen des Bewegungsapparats oder Gleichgewichtsstörungen.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Für die Ausbildung im SZP-Bereich wird ein gültiger Erste-Hilfe-Nachweis über 9 Stunden (nicht älter als 2 Jahre) benötigt.
  • Für unsere Kurse im PSAgA Bereich empfehlen wir, dass alle Teilnehmenden über eine solche Erste Hilfe  Qualifikation verfügen.
  • Sprache: ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, damit Sicherheitshinweise verstanden werden.

Wie melde ich mich an?

Eine verbindliche Kursbuchung erfolgt über unser Online-Buchungssystem, das Sie beim jeweiligen Kurs finden. Falls Sie keinen passenden Termin finden und einen Wunschtermin für Ihre Schulung haben, dann vereinbaren wir auch gerne Kurstermine nach Ihren Vorschlägen.

Kontaktieren Sie uns per Mail unter info@siz-arbeitssicherheit.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 030 – 259 22 55 0 einfach an.

Brauche ich Kletterkenntnisse z.B. vom Sportklettern, um Industriekletterer werden zu können?

Nein, Sie brauchen keine Kletterkenntnisse. Zwar benutzen SZP (Seilzugangstechnik/Industrieklettern)-Techniker:innen ähnliche Geräte wie beim Sportklettern und dieselben (Anschlag-)Knoten wie beim Sportklettern, aber ansonsten haben Sport- und Industrieklettern wenig miteinander zu tun.

Da es sich bei der SZP Technik lediglich um ein Zugangsverfahren handelt, zählen dort die handwerklichen Fähigkeiten mehr, als sportliche Leistungen, auch wenn es sicher nicht verkehrt ist, über eine gewisse körperliche Grundspannung zu verfügen.

Zur Vorbereitung auf den SZP Kurs empfehlen wir unseren FISAT Schnupperkurs und ein wenig Knotenkunde im Selbststudium. Die gebräuchlichsten Knoten sind der gesteckte und gelegte 8-er Knoten, der gelegte 9-er, der Spierenstich und der gesteckte und gelegte Mastwurf. Hierfür sind im Internet jede Menge Lehrvideos zu finden.

Brauche ich eine eigene Ausrüstung für den Kurs?

Nein, eigene Ausrüstungen werden nicht benötigt. Das SIZ-PSA Schulungszentrum verfügt über mehrere Leih-Ausrüstungen sowohl im PSAgA Bereich als auch für die SZP-Ausbildung. Als besonderen Service stellen wir diese unseren Teilnehmern kostenlos zur Verfügung. Wer sich im Anschluss eine PSAgA Ausrüstung zulegen möchte, hier geht’s zum Hoch1 Klettershop.

Können die Kurse auch am Firmensitz oder vor Ort stattfinden?

Selbstverständlich bieten wir die meisten Kurse auch als Inhouse-Schulungen und Vor-Ort Unterweisungen an, sofern diese Örtlichkeiten dafür geeignet sind.

Bitte rufen Sie uns in diesem Fall einfach unter 030 – 259 22 55 0 an, damit wir die notwendigen Einzelheiten besprechen können. Unser Team berät Sie gerne.

Was nützt mir eine PSAgA Schulung?

Die Schulung PSAgA Schulung nach DGUV Regel 112-198 – Grundkurs, sowie das Kursmodul Retten mit Persönlicher Schutzausrüstung – PSAgA Schulung nach DGUV 112-198/199 – Grundkurs sind verpflichtende Unterweisungen für alle Personen, die mit einer PSAgA ( Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) im absturzgefährdeten Bereich tätig sind.

Ob als Dachdecker:in, Monteur:in an Telekommunikationsanlagen oder für die Arbeit in der Hubarbeitsbühne – eine entsprechende Unterweisung ist unerlässlich, um den Versicherungsschutz der DGUV und Berufsgenossenschaften zu gewährleisten und abgesehen davon ist die Unterweisungspflicht im Arbeitsschutzgesetz § 12 ebenfalls zwingend vorgeschrieben.

Wie oft muss ich einen PSAgA-Kurs wiederholen?

Nach den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist eine jährliche Wiederholungsschulung für alle Anwender von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verpflichtend.

Die Auffrischung dient dazu, theoretisches Wissen und vor allem die praktischen Handgriffe im Umgang mit der Ausrüstung zu festigen. Die Wiederholung dauert in der Regel einen Tag. Am Ende erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das als Nachweis gegenüber Arbeitgebern, Berufsgenossenschaften oder Auditoren dient.

Wichtig: Ohne gültige jährliche Wiederholung darf die PSAgA nicht eingesetzt werden – dies kann auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Wer zertifiziert die Kurse – welche Standards gelten (DGUV, FISAT, IRATA)?

Die Zertifizierung hängt von der Art des Kurses ab:

PSAgA-Kurse orientieren sich an DGUV-Vorschriften.

  • Grundlage ist die DGUV Regel 112-198/199 sowie die DGUV Vorschrift 1.
  • Die Schulung darf nur von qualifizierten Sachkundigen mit entsprechender Ausbildererfahrung durchgeführt werden.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat nach DGUV-Standard, das deutschlandweit anerkannt ist.

SZP (Seilzugangstechnik/Industrieklettern) Ausbildungen werden nach FISAT (national) oder IRATA (international) zertifiziert.

  • In Deutschland gelten die Standards des FISAT e. V. (Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken).
  • Prüfungen werden von unabhängigen, vom FISAT zugelassenen Prüfern abgenommen.
  • International wird oft auch die IRATA-Zertifizierung (Industrial Rope Access Trade Association) nachgefragt – diese ist vor allem im Ausland und in Offshore-Projekten verbreitet.

Berufsbild Industriekletterer

Reicht Fisat Level 1 SZP-Technik, um als Industriekletterer zu arbeiten?

Ja, mit FISAT Level 1 ist der Einstieg möglich – die Einsatzmöglichkeiten sind jedoch eingeschränkt, für volle Tätigkeiten empfiehlt sich Level 2.

Mit Bestehen der SZP Prüfung Level 1 sind alle Voraussetzungen erfüllt, um als Höhenarbeiter:in einsteigen zu können. Allerdings sind die Einsatzmöglichkeiten begrenzt, weil gewisse Techniken wie das Traversieren, die auf Baustellen meistens gefordert werden, nicht vermittelt werden. Das heißt, um wirklich rundherum einsatzfähig zu sein, empfehlen wir nach dem Level 1 Kurs, schnellstmöglich mit einem Level 2 Kurs anzuschließen oder diese direkt hintereinander zu buchen. Lediglich für die Level 3 Ausbildung zum aufsichtführenden Höhenarbeiter schreibt das Regelwerk der Kletterverbände vor, dass dies frühestens zwölf Monate nach der erfolgreich bestandener SZP-Level 2 Prüfung und mit 250 bestätigten Seiltagen absolviert werden kann.

Welche Berufsaussichten habe ich als Industriekletterer?

Industriekletterer werden gesucht. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien entsteht im Bereich der Windenergie eine Branche, die ständig neue Arbeitskräfte sucht und lukrative Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Aber auch im innerstädtischen Bereich kommen immer mehr Industriekletterer zum Einsatz. Beim Neubau von modernen Gebäuden wird die Seilzugangs- und Positionierungstechnik als Zugangsverfahren für Reinigungs- und Wartungsarbeiten heutzutage teilweise schon fest eingeplant, aber auch bei der Instandsetzung von Altbauten ist die Arbeit von Industriekletterern an schwer zugänglichen Gebäudeteilen nicht mehr wegzudenken. Auf der Webseite unseres Partnerunternehmens 3KER RAS GROUP, eins der führenden Industriekletterer Firmen mit vier Standorten in Deutschland, sehen Sie die verschiedenen Einsatzbereiche, in denen Industriekletterer arbeiten: Fensterputzarbeiten, Reinigungs- und Malerarbeiten in Industrieanlagen, Kraftwerksreinigung. Spezial- und Postermontagen, all das sind Arbeitsbereiche, in denen Seilzugangs- und Positionierungstechniker eingesetzt werden können.

Ob als angestellter oder selbständiger Industriekletterer- die Verdienstmöglichkeiten sind zum jetzigen Zeitpunkt extrem gut. Mit wechselnden Projekten, sowie interessanten Spezialaufträgen gehört die Arbeit als Industriekletterer zu einem der abwechslungsreichsten und spannendsten Berufsfelder, die es gibt.

Hier gehts zum Jobpartal der 3KER RAS GROUP.

Brauche ich eine handwerkliche Ausbildung, um als Industriekletterer arbeiten zu können?

Nein. Um als Industriekletterer arbeiten zu können brauchen Sie keine handwerkliche Ausbildung, aber die Chancen eine Beschäftigung zu finden, sind ungleich höher, wenn Sie über eine solche verfügen. Zumindest sollten Sie über handwerkliches Geschick verfügen und bereit sein zu arbeiten, denn – die Seilzugangs und Positionierungstechnik ist lediglich ein Zugangsverfahren.

Bei der Arbeit als Industriekletterer werden Sie nicht wegen ihren Kletterfähigkeiten engagiert sind, sondern wegen der Aufgaben, die zu erledigen sind. Die Ausbildung zum Höhenarbeiter ist lediglich eine Zusatzqualifikation, die allerdings auch Personen aus dem Kulturbereich, der Filmindustrie oder dem Showgeschäft offensteht.

Kann die Ausbildung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter gefördert werden?

In unserem Betrieb ist dies derzeit noch nicht möglich, da wir noch nicht über eine entsprechende Zulassung der Arbeitsämter verfügen. Allerdings arbeiten wir daran.

Glossar Arbeitssicherheit & Höhenarbeiten

PSAgA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die Personen vor einem Absturz schützen (z. B. Auffanggurt, Verbindungsmittel, Karabiner, Falldämpfer). Grundlage: DGUV-Regel 112-198/199.

SZP – Seilzugangs- und Positionierungstechnik

Arbeitsverfahren, bei dem Beschäftigte mithilfe von Seilen Zugang zu schwer erreichbaren Stellen erhalten. SZP wird z. B. im Industrieklettern, bei Windkraftanlagen oder an Fassaden eingesetzt.

FISAT – Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e. V.

Deutscher Branchenverband, der Standards, Prüfungen und Zertifizierungen für SZP/Industrieklettern in Deutschland festlegt.

Level 1: Einstieg, grundlegende Techniken

Level 2: erweiterte Techniken, komplexere Einsätze

Level 3: Aufsichtführende Höhenarbeiter:innen

IRATA – Industrial Rope Access Trade Association

Weltweit größter Verband für Industriekletterer mit Sitz in Großbritannien. IRATA-Zertifizierungen sind international anerkannt und besonders in Offshore- oder Auslandseinsätzen verbreitet.

DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Gibt u. a. verbindliche Regeln und Vorschriften für Arbeitssicherheit heraus (z. B. DGUV-Regeln 112-198/199 für PSAgA).

BG – Berufsgenossenschaft

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen. Überwacht die Einhaltung der DGUV-Regeln und ist Ansprechpartner für Arbeitsschutz & Prävention.

ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz

Zentrales deutsches Gesetz für den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Regelt u. a. Unterweisungspflichten des Arbeitgebers (§ 12).

G 41 – Arbeitsmedizinische Vorsorge „Arbeiten mit Absturzgefahr“

Untersuchung, die die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr prüft (z. B. Herz-Kreislauf-System, Gleichgewichtssinn). Häufig Voraussetzung für Schulungen in Höhe.

UVV – Unfallverhütungsvorschriften

Rechtliche Vorgaben der DGUV für sicheres Arbeiten. Verbindlich für Unternehmen, Beschäftigte und Schulen.

PSA – Persönliche Schutzausrüstung

Oberbegriff für alle individuellen Schutzausrüstungen, z. B. gegen Absturz (PSAgA), gegen elektrische Gefahren oder Atemschutz.

Hubarbeitsbühne

Arbeitsgerät zum Arbeiten in der Höhe. Für das Arbeiten darin ist die Benutzung von PSAgA verpflichtend.

Auffanggurt

Kernstück der PSAgA, wird am Körper getragen und mit Seilen oder Verbindungsmitteln gesichert.

Falldämpfer

Bauteil in Verbindungsmitteln, das bei einem Sturz die auftretende Energie abbaut und so Verletzungen reduziert.

Traversieren

Seitliche Fortbewegung am Seil bei SZP, notwendig für komplexere Einsätze. Wird erst ab FISAT Level 2 gelehrt.